Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sachverständige bei den Handwerkskammern
Öffentlich-rechtliche Institution wie z. B. die Handwerkskammern können Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen.
Hierzu muss von den Sachverständigen die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen werden.